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Zest Bidco GmbH
/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Warburg Pincus kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für die PSI Software SE an
Berlin, 8. September 2026. Die Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam “Warburg Pincus“), hat am heutigen Tag eine Delisting-Vereinbarung mit der PSI Software SE (“PSI“), einem technologisch führenden Anbieter von Prozesssteuerungssoftware für den Betrieb von Energienetzen und industrieller Produktion, abgeschlossen. Zugleich hat Warburg Pincus seine Entscheidung bekannt gegeben, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (“Delisting-Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE (“PSI-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises entsprechend dem volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der PSI-Aktie (wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“Bafin“) festgestellt) zu unterbreiten. In der Delisting-Vereinbarung ist geregelt, dass PSI, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung der Treuepflichten des Vorstands, das Delisting-Angebot unterstützt, den Widerruf der Zulassung der PSI-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse spätestens zehn Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots beantragt sowie nach Einreichung des Delisting-Antrags alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um die Einbeziehung der PSI-Aktien zum Handel im Freiverkehr zu beenden, sofern die jeweilige Einbeziehung von PSI selbst veranlasst wurde. Mit Wirksamwerden des Widerrufs werden die PSI-Aktien nicht mehr zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sein oder an einem solchen Markt gehandelt werden. Hierdurch können die Liquidität und Preisbildung der PSI-Aktien erheblich beeinträchtigt werden. Details zum Delisting-Angebot: Das Delisting-Angebot wird an keine Bedingungen geknüpft sein und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen unterbreitet werden, wobei die Angebotsunterlage der Gestattung durch die Bafin bedarf. Nach Gestattung durch die Bafin wird die Angebotsunterlage gemäß dem Börsengesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht und die Annahmefrist des Delisting-Angebots beginnt. Sobald die Angebotsunterlage vorliegt, wird sie zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Angebot auf der folgenden Website veröffentlicht: https://www.offer-power.com.
Über Warburg Pincus Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 105 Milliarden US-Dollar und hat über 225 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.100 Unternehmen investiert. Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält weltweit über 15 Büros. Weitere Informationen unter www.warburgpincus.com und auf LinkedIn oder YouTube. Kontakt Investor Relations / Presse: Warburg Pincus Alice Gibb Katharina Gebsattel Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das Delisting-Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bafin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
08.09.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Zest Bidco GmbH |
| An der Rödlerwies. 4, c/o Katharina Klein | |
| 66740 Saarlouis | |
| Deutschland | |
| EQS News ID: | 2395316 |
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